Aktuelles
Aktuelles
Gemeinsames Positionspapier des Landesfischereiverbandes BW und des Landesverbandes der Berufsfischer und Teichwirte BW zum Otter
Information des Fischgesundheitsdienstes Baden-Württemberg (FGD)
2023_Fischgesundheit_-_Merkblatt_zu_VHS_und_IHN
2024 Merkblatt zu KHV 2024_Merkblatt_KHV
Informationen über unsere Mitglieder und deren Angebote und Leistungen
Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg
Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg.pdf
Regeln und Empfehlungen zum Betrieb
von Angelteichen in Baden-Württemberg
- Wer eine Angelteichanlage betreibt, bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden (Veterinärbehörde, Fischereibehörde)
- An Angelteichen werden Angler ständig von Fachpersonal beaufsichtigt
- Auf der Anlage ist eine für jeden sichtbare Teichordnung vorhanden
- Der Fischbestand in einem Teich besteht nur aus Arten, die zusammen passen und für das Gewässer geeignet sind
- Im Angelteich sind ausschließlich Fische in verzehrfähiger Größe vorhanden
- Grundsatz: Fische dürfen sich nicht unmittelbar vor dem Angeln bereits in menschlicher Hand befunden haben.
- Wachsen die Fische in einem Abwachsteich heran, können sie durch einen Verbindungskanal oder ein Rohr in den Angelteich schwimmen. Dort werden sie über das Angeln entnommen.
- Angelteiche ohne einen angeschlossenen Abwachsteich besitzen eine Ruhezone, in der nicht geangelt wird. Diese Zone muss ausreichend groß und abgetrennt sein.
- Sofern keine ausreichende Naturnahrung vorhanden ist, sind die Fische zu füttern
- Die Angler sind sachkundig (nachgewiesen durch einen gültigen Jahresfischereischein) oder werden vom Betreiber vor Beginn des Angelns ausführlich eingewiesen (mündlich und durch Aushändigen eines Merkblatts; erfolgte Einweisung und Erhalt des Merkblatts werden durch Unterschrift bestätigt)
- Geeignetes Angelgerät und Unterfangkescher (Eigenbesitz oder vom Betreiber ausgeliehen)
- Maximal 2 Ruten pro Angler
- Während der Öffnungszeiten sind ständig sachkundige Personen mit Weisungsbefugnis anwesend
- Der fachgerechte Umgang mit den Fischen wird durch die sachkundige Person sichergestellt
- Schlachtplätze sind vom Betreiber sauber zu halten und mit fließendem Wasser zu versehen, Schlachtabfälle sind fachgerecht zu entsorgen
- Kühlmöglichkeiten für die geschlachteten Fische sind vorzusehen
Stand 9.3.2015 Herausgeber/Copyright: Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V., Schillerstr. 28, 88079 Kressbronn
Weitergabe und Vervielfältigung nur in Absprache mit dem Landesverband erwünscht!