Aktuelles

Aktuelles vom Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte Baden-Württemberg e. V.

 

 Landwirtschaftliches Hauptfest in Stuttgart Bad Cannstatt vom 25.09. - 03.10.2022

Der Landesverband ist dort im Kleintierzelt mit einem eigenen Stand vertreten.

Sie finden dort ausführliche Informationen zu den Mitgliedern und zu den Aktivitäten des Verbandes. Wir freuen uns auf ihren Besuch

 Über den untenstehenden Link erhalten Sie aktuelle Informationen über unsere Mitglieder und deren Angebote und Leistungen

https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=12K3BPKTDz7gdjgKNBm59OZJd4-K8Jx9-&ll=48.55117214561835%2C8.943416800000023&z=9


 

Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg

Laden Sie hier die PDF zu den aktuellen Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg.pdf herunter.


 


 

Regeln und Empfehlungen zum Betrieb
von Angelteichen in Baden-Württemberg

- Wer eine Angelteichanlage betreibt, bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden (Veterinärbehörde, Fischereibehörde)
- An Angelteichen werden Angler ständig von Fachpersonal beaufsichtigt
- Auf der Anlage ist eine für jeden sichtbare Teichordnung vorhanden
- Der Fischbestand in einem Teich besteht nur aus Arten, die zusammen passen und für das Gewässer geeignet sind
- Im Angelteich sind ausschließlich Fische in verzehrfähiger Größe vorhanden
- Grundsatz: Fische dürfen sich nicht unmittelbar vor dem Angeln bereits in menschlicher Hand befunden haben.
- Wachsen die Fische in einem Abwachsteich heran, können sie durch einen Verbindungskanal oder ein Rohr in den Angelteich schwimmen. Dort werden sie über das Angeln entnommen.
- Angelteiche ohne einen angeschlossenen Abwachsteich besitzen eine Ruhezone, in der nicht geangelt wird. Diese Zone muss ausreichend groß und abgetrennt sein.
- Sofern keine ausreichende Naturnahrung vorhanden ist, sind die Fische zu füttern
- Die Angler sind sachkundig (nachgewiesen durch einen gültigen Jahresfischereischein) oder werden vom Betreiber vor Beginn des Angelns ausführlich eingewiesen (mündlich und durch Aushändigen eines Merkblatts; erfolgte Einweisung und Erhalt des Merkblatts werden durch Unterschrift bestätigt)
- Geeignetes Angelgerät und Unterfangkescher (Eigenbesitz oder vom Betreiber ausgeliehen)
- Maximal 2 Ruten pro Angler
- Während der Öffnungszeiten sind ständig sachkundige Personen mit Weisungsbefugnis anwesend
- Der fachgerechte Umgang mit den Fischen wird durch die sachkundige Person sichergestellt
- Schlachtplätze sind vom Betreiber sauber zu halten und mit fließendem Wasser zu versehen, Schlachtabfälle sind fachgerecht zu entsorgen
- Kühlmöglichkeiten für die geschlachteten Fische sind vorzusehen

Stand 9.3.2015 Herausgeber/Copyright: Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V.,  Schillerstr. 28, 88079 Kressbronn

Weitergabe und Vervielfältigung nur in Absprache mit dem Landesverband erwünscht!