Landesverband

Satzung des Landesverbandes der Berufsfischer und Teichwirte
in Baden-Württemberg e.V. vom 20.03.2017

§ 1 Name und Sitz
Der Verband führt den Namen: Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V.
Er hat seinen Sitz in Stuttgart und ist in das Vereinsregister eingetragen. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V. ist ausschließlich gemeinnützig und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.

§ 2 Aufgaben
Der Landesverband stellt sich die Aufgabe:
1. Die Belange der Fischzüchter und Teichwirte, Seen-, Fluss- und Bachfischer zu vertreten und in Zusammenarbeit mit allen übrigen Institutionen für die Erhaltung der haupt- und nebenberuflich betriebenen Fischerei in Baden-Württemberg und eine günstige Gestaltung der Betriebe nach Art, Größe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einzutreten;
2. seine Mitglieder über alle wichtigen Angelegenheiten laufend zu informieren;
3. die Mitglieder durch Schulung, Lehrfahrten und Vorträge in ihrer Betriebsführung weiterzubilden und insbesondere die Berufsausbildung zu fördern;
4. gegenüber Behörden und Dienststellen die Interessen der Mitglieder nachdrücklich zu vertreten;
5. in allen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und des Gewässerschutzes mit den einschlägigen Organisationen, insbesondere auch mit dem Verband Deutscher Binnenfischer e.V. zusammenzuarbeiten;
6. die Mitglieder in Rechtsangelegenheiten durch einen Vertrauensanwalt beraten zu lassen.

Die weiteren Satzungspunkte finden Sie in dieser Datei zum Download.
Satzung des Landesverbandes der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V.