Landesverband

Arbeitskreis „Fischen in gewerblichen Anlagen“

 

Die 10 goldenen Regeln für die Speisefischaufzucht in der Forellenteichwirtschaft von 2001:

  1. Aufzucht in sauberem Quell- oder Bachwasser der Gewässergüte 1 oder 2
  2. Artgerechte und stressarme Haltung in gut durchströmten und schlammfreien regelmäßig gereinigten Teichen, Becken mit sauerstoffreichen Wasser
  3. An das Alter der Forellen und die Wassertemperatur angepasste Fütterung ohne Hormone, Wachstumsförderer und Antibiotika
  4. Entlastung der Umwelt durch artgerechte Ernährung mit ernährungsphysiologisch optimiertem, hochverdaulichem Forellenfutter
  5. Gesunderhaltung durch Betriebshygiene und Vermeidung von Infektionen durch Zukauf von Eiern und Setzlingen nur aus seuchenfreien Betrieben mit EU-Zulassung
  6. Gesundheitsüberwachung durch Fachtierärzte
  7. Einsatz von Medikamenten nur im Notfall und unter fachtierärztlicher Kontrolle
  8. Tierschutzgerechtes Abfischen
  9. Schonender Lebendtransport nur in Spezialbehältern und auf Spezialfahrzeugen
  10. Tierschutzgerechtes Schlachten