Landesverband
Arbeitskreis „Fischen in gewerblichen Anlagen“
Die 10 goldenen Regeln für die Speisefischaufzucht in der Forellenteichwirtschaft von 2001:
- Aufzucht in sauberem Quell- oder Bachwasser der Gewässergüte 1 oder 2
- Artgerechte und stressarme Haltung in gut durchströmten und schlammfreien regelmäßig gereinigten Teichen, Becken mit sauerstoffreichen Wasser
- An das Alter der Forellen und die Wassertemperatur angepasste Fütterung ohne Hormone, Wachstumsförderer und Antibiotika
- Entlastung der Umwelt durch artgerechte Ernährung mit ernährungsphysiologisch optimiertem, hochverdaulichem Forellenfutter
- Gesunderhaltung durch Betriebshygiene und Vermeidung von Infektionen durch Zukauf von Eiern und Setzlingen nur aus seuchenfreien Betrieben mit EU-Zulassung
- Gesundheitsüberwachung durch Fachtierärzte
- Einsatz von Medikamenten nur im Notfall und unter fachtierärztlicher Kontrolle
- Tierschutzgerechtes Abfischen
- Schonender Lebendtransport nur in Spezialbehältern und auf Spezialfahrzeugen
- Tierschutzgerechtes Schlachten